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Status  - angenommen (rot)

Ampel

Beschreibung

Rechtswidrige Nutzungspflicht

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 326336
Status: angenommen (rot).

Der Radweg an dieser Stelle ist nur 1,50m breit. Dies macht die Anordnung als nutzungpflichtigen Zweirichtungsradweg laut VwV-StVO an dieser Stelle Rechtswidrig. Das Schild ist zu entfernen. Da der Radverkehr hinter dem Triglafweg sowieso auf die Fahrbahn überführt wird, ist die Nutzung ohnehin sinnbefreit.
Ort/Datum/Foto
Altstadt
Harlungerstraße 24

Foto

Anmerkung


25.11.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wird an den zuständigen Bereich übergeben.