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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Rechtswidrige Nutzungspflicht

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 326336
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Der Radweg an dieser Stelle ist nur 1,50m breit. Dies macht die Anordnung als nutzungpflichtigen Zweirichtungsradweg laut VwV-StVO an dieser Stelle Rechtswidrig. Das Schild ist zu entfernen. Da der Radverkehr hinter dem Triglafweg sowieso auf die Fahrbahn überführt wird, ist die Nutzung ohnehin sinnbefreit.
Ort/Datum/Foto
Altstadt
Harlungerstraße 24

Foto

Anmerkung


25.11.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wird an den zuständigen Bereich übergeben.

29.11.2024 - Die Straßenverkehrsbehörde hat die Bearbeitung übernommen.

27.01.2024 - Der Sachverhalt befindet sich weiterhin in Bearbeitung.

06.02.2025 - Die Benutzungspflicht des Radweges wurde durch die Straßenverkehrsbehörde abgeordnet. Dazu wird in den nächsten Tagen das entsprechende Verkehrszeichen entfernt.
Da der linke Radweg in der Karl-Marx-Straße aus Richtung August-Bebel-Straße kommend jedoch bereits durch das Zusatzzeichen "Radverkehr frei" für die Benutzung freigegeben ist, wird auch das kurze Stück der Harlungerstraße bis hinter den Triglafweg weiterhin freigegeben. Somit müssen Radfahrer auch weiterhin erst hinter dem Triglafweg auf die Fahrbahn wechseln. Sie können zukünftig jedoch dann schon gleich ab dem Beginn der Harlungerstraße auf der Fahrbahn fahren.