Status - abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Beschreibung
Antwort zu Hinweis 320855
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 326448
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben die Fachabteilung gebeten dies zu prüfen.
Antwort:
Es gab eine Maerkermeldung mit der Bitte ein Schild aufzustellen, welches zu einem langsamen Fahren bei Trockenheit auffordert.
Bei der Überprüfung des Sachverhaltes wurde festgestellt, dass ein Ortseingangsschild für Rüdersdorf an dieser Stelle nicht vorhanden war. Daher hielten wir Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt. Dieses erläuterte, dass die Gemeinde erst ein nichtamtliches Hinweisschild stellen dürfe, wenn sich dieses innerhalb der Ortslage befindet. Da das Ortseingangsschild nicht vorhanden ist, befand sich der betroffene Bereich außerorts. Somit war formal betrachtet sogar Tempo 100 (!) statthaft. Klingt abstrakt, ist nun aber mal so.
Um das Hinweisschild "Schrittgeschwindigkeit bei Trockenheit" aufzustellen, haben wir die Aufstellung eines Ortseingangsschildes beantragt. Bis dieses Schild steht, muss der Ortseingang mit einem Schild „50“ ausgewiesen werden.
Sobald das Ortsschild aufgestellt worden ist, werden wir unverzüglich das Hinweisschild für das langsame Fahren bei Trockenheit aufstellen.
Das ist die Sach- und Rechtslage entsprechend der StVO. Sämtliche Beschilderungen – auch Geschwindigkeitsschilder – müssen beim Straßenverkehrsamt beantragt werden. Der Antrag kann von jedermann gestellt werden.
Und falls zufällig die Person mitliest, die das Schild illegaler Weise entfernt hat, hier erlauben wir uns folgenden Hinweis:
- Die Entfernung eines Verkehrsschildes ist ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und wird zu Anzeige gebracht.
- Diejenigen die das Schild entfernt haben, haben dafür gesorgt, dass nun dort formal wieder 100 km/h gefahren werden darf.
- Daher die dringende Empfehlung von uns: Das Schild im Schutz der Dunkelheit schnell wieder hinstellen.