Anmerkung
28.11.24 / Vielen Dank für Ihren Hinweis, er wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
28.11.24 / Die Beschilderung ist eindeutig. Die mobile Negativ-Beschilderung (hier Z. 283) hebt gemäß StVO die positive Festbeschilderung (Z. 314) auf. Somit besteht dort ab dem 25.11.2024, 6 Uhr ein Haltverbot. Die Festbeschilderung tritt dadurch rechtlich außer Kraft. Ein Abdecken bzw. unkenntlich machen muss explizit nicht erfolgen.