Anmerkung
05.12.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an die zuständige Feuerwehr zur Kenntnis und Prüfung übergeben.
10.12.2024 - Die Feuerwehr teilt folgendes mit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für den Hinweis und das Foto. Nach einer Kontrolle am Ort, Klingenbergstraße 11, hat sich für die Feuerwehr folgender Sachverhalt dargestellt. Die Straße befindet sich direkt an dem Gebäude, linksseitig stehen parkende Fahrzeuge, was die Situation an der Straße sehr eng darstellt. Eine Personenrettung ist jederzeit durch den Treppenraum (fußläufig, erster Rettungsweg) und über tragbare Leitern der Feuerwehr möglich. (durch die Fenster, zweiter Rettungsweg)
In der Brandenburgischen Bauordnung wird folgendes ausgeführt:
BbgBO, §5 (1)
Zu Gebäuden, bei denen die Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen mehr als 8 Meter über Gelände liegt, ist in den Fällen des Satzes 1 anstelle eines Zu- oder Durchgangs eine Zu- oder Durchfahrt zu schaffen.
Das sich die Höhe der an zuleiternden Fenster unterhalb der 8 m befindet, haben wir wenig Spielraum, um weitere Schritte einzuleiten.