Status - abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Beschreibung
Wildschweine auf dem Grundstück
Kategorie: Tiere/Ungeziefer
ID: 329772
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Ort/Datum/Foto
Leite 68
Leite 68
Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Es besteht jedoch, keine straßenseitige Einfriedungspflicht für private Grundstücke. Solange vom Grundstück keine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht, besteht daher kein Handlungsbedarf. Der Außendienst des Ordnungsamtes behält dies im Blick. Doch bei einer sich täglich ändernden Lage, kann es durchaus sein, dass auch einmal etwas nicht wahrgenommen wird.
Der übergroßen Zahl an Wildschweinen innerhalb des Ortes versucht die Gemeinde, gemeinsam mit den Jagdpächtern mit erhöhtem Jagddruck entgegenzutreten.
Sicherlich wären wir froh, wenn brachliegende Grundstücke den Tieren keine Rückzugsmöglichkeiten böten, doch Eigentümer/-innen können auch nicht gezwungen werden, ihre Grundstücke gegen Wildschweine zu sichern und Zäune zu reparieren.