Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Da es sich um ein Privatgrundstück handelt, kann die Stadt keine Beräumung beauftragen. Der Hinweis wurde jedoch zur Kenntnis an das Ordnungsamt weitergeleitet.
Von diesem können wir folgende Rückmeldung weitergeben:
"Wie bereits beschrieben, handelt es sich um ein Privatgrundstück. Hier endet die Zuständigkeit des Ordnungsamtes.
Der Eigentümer kennt diesen Sachverhalt aber."
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbüro Strausberg