Status - erledigt (grün)
Beschreibung
Böllern trotz Verbot
Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 330744
Status: erledigt (grün).
Ort/Datum/Foto
Schenkenberg
Blütenring
Schenkenberg
Blütenring
Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis, auf den infolge der Schließzeit der Verwaltung erst heute reagiert werden kann.
Ungeachtet der Tatsache, dass ich für das Böllern persönlich grundsätzlich keine Zuneigung hege, kann ich die Maerker-Meldung und den damit verbundenen Unmut nachvollziehen, wenn das Abbrennen außerhalb der zugelassenen Zeiträume und ohne Ausnahmegenehmigung erfolgt. Um ordnungsrechtlich einzuschreiten, ist es
allerdings notwendig, dass sich die Anzeigenden namentlich an uns wenden, um den Verursacher ermitteln zu können. In weiteren Verfahren wären diese dann auch als Zeugen zu benennen und ggf. im gerichtlichen Verfahren anzuhören. Sofern lediglich anonyme und unpräzise Anzeigen vorliegen, wird das Ordnungsamt tatsächlich niemanden ermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Schafföner
GEMEINDE GROß KREUTZ (HAVEL)
FACHBEREICH 2 – ORDNUNG UND SICHERHEIT, KITA/SCHULEN
JÖRG SCHAFFÖNER
FACHBEREICHSLEITER
Potsdamer Landstraße 49b, 14550 Groß Kreutz (Havel)
Telefon: 033207 / 351-19 – Fax: 033207 / 351-50