Maerker Drucklogo

Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Böllern trotz Verbot

Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 330744
Status: erledigt (grün).

Bereits in der Nacht vom 27.12. auf den 28.12.2024 um 00:30 Uhr wurden, trotz Verbot, die ersten Böller/ Raketen gezündet. Hier sollte man mal tätig werden und die Verursacher bestrafen. Vermutlich lässt sich aber durch das Ordnungsamt wieder niemand ermitteln.
Ort/Datum/Foto
Schenkenberg
Blütenring

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis, auf den infolge der Schließzeit der Verwaltung erst heute reagiert werden kann.

Ungeachtet der Tatsache, dass ich für das Böllern persönlich grundsätzlich keine Zuneigung hege, kann ich die Maerker-Meldung und den damit verbundenen Unmut nachvollziehen, wenn das Abbrennen außerhalb der zugelassenen Zeiträume und ohne Ausnahmegenehmigung erfolgt. Um ordnungsrechtlich einzuschreiten, ist es
allerdings notwendig, dass sich die Anzeigenden namentlich an uns wenden, um den Verursacher ermitteln zu können. In weiteren Verfahren wären diese dann auch als Zeugen zu benennen und ggf. im gerichtlichen Verfahren anzuhören. Sofern lediglich anonyme und unpräzise Anzeigen vorliegen, wird das Ordnungsamt tatsächlich niemanden ermitteln.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Schafföner

GEMEINDE GROß KREUTZ (HAVEL)
FACHBEREICH 2 – ORDNUNG UND SICHERHEIT, KITA/SCHULEN
JÖRG SCHAFFÖNER
FACHBEREICHSLEITER
Potsdamer Landstraße 49b, 14550 Groß Kreutz (Havel)
Telefon: 033207 / 351-19 – Fax: 033207 / 351-50