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Beschreibung

Fahrradstraße - diverse unnötige Schilder

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 331097
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Frohes neues Jahr an das MAERKER Team und die anderen FG der Stadt Fahrradstraße - diverse unnötige Schilder Auf einer Fahrradstraße gilt Parkverbot bzw. eingeschränktes Haltverbot. Laut StVO dürfen nur notwendige Schilder aufgestellt werden. Warum stehen auf dem Fritze Bollmann Weg (Brandenburg 1. Fahrradstraße) diverse eingeschränkte Parkverbot Schilder? Sollten das gegebenenfalls absolute Halteverbote sein? Bitte prüfen und nachbessern. Vielen Dank
Ort/Datum/Foto

Fritze-Bollmann-Weg

Anmerkung


03.01.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wird an den zuständigen Bereich übergeben.

06.01.2025 - Die Straßenverkehrsbehörde hat die Bearbeitung übernommen.

22.01.2025 - Die Straßenverkehrsbehörde teilt dazu Folgendes mit. Es ist nicht grundsätzlich verboten, in Fahrradstraßen zu parken. Weder die StVO noch die Verwaltungsvorschrift enthalten dazu Aussagen. Wer eine Fahrradstraße befahren darf, darf dort auch parken. Das eingeschränkte Haltverbot wurde aufgestellt, um in diesem Straßenabschnitt die ungehinderte Ein- und Ausfahrt zu den Grundstücken zu gewährleisten. Der Fritze-Bollmann-Weg ist hier sehr schmal.