Status - abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Beschreibung
Fehlde Beschilderung?
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 331907
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
07.01.2025 / Ihr Hinweis wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
15.01.2025 / Eine Überprüfung der Beschilderung wird zeitnah erfolgen und ggf. behoben.
16.01.2025 / Sehr geehrter Bürger,
das LKW-Bereichsverbot scheint bereits aus der Zeit vor der Eingemeindung von Gallinchen zu bestehen, denn ich kann hierzu keine Unterlagen zur Aufstellung mehr ausfindig machen. Allerdings ist die Auflistung Ihrer Standorte nicht vollständig. Alle gesperrten Zuwegungen habe ich mit Rot im Luftbild kenntlich gemacht. Somit liegt auch die Harnischdorfer Straße aus Richtung Chausseestraße / Gaglower Landstraße in diesem Bereich. Aus Richtung Groß Gaglow befindet sich somit nur eine kleine Lücke in der Groß Döbberner Straße.
Aus Richtung B 97 fehlt in der Tat die Beschilderung in der Parzellenstraße.
Die Gaglower Straße benötigt aus Richtung Westen keine separate Beschilderung, da es sich um ein Bereichsverbot und kein Streckenverbot handelt – ähnlich wie eine Zone 30. Die Verkehrszeichen aus dem Bereich Gallinchener Straße und Harnischdorfer Straße zählen also auch hier. Die Verkehrszeichen in der Grenzstraße könnten daher beide entfallen, da sie von den Verkehrsverboten bereits eingeschlossen und somit doppelt sind.
Die Beschilderung wird in früheren Zeiten vorrangig aufgestellt worden sein, weil vermehrt LKWs zwischen Groß Gaglow und der B 97 den direkten Weg durch die Wohngebiete gesucht haben. Zusätzlich betroffen waren sicherlich auch die Anwohner der Grenzstraße, da das Gewerbegebiet Gallinchen – früher noch mit einem großen Baumarkt Am Gewerbepark – sowie einem Logistikzentrum in der Eichenstraße, viel LKW-Verkehr erzeugten. Bekannterweise gibt es noch immer viele größere Standorte zum Verkauf und mit schwerer Technik im Bereich des Gewerbegebietes Gallinchen.
Die zwei unbeschilderten Straßen hat man dabei sicherlich außer Acht gelassen, weil die LKWs nicht durch die derart kleinen und engen Straßen gefahren sind. Es wurde daher nach dem Prinzip „so wenig Verkehrszeichen wie nötig“ verfahren – aber rein verkehrsrechtlich ist dies zugegebener Maßen unvollständig.
Sollten Sie feststellen, dass es eine Vielzahl an LKWs gibt, die in der Tat das Verbot missachten, geben Sie gerne direkt eine Information an strassenverkehrsbehoerde@cottbus.de .