Status - abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Beschreibung
Beschilderung
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 332792
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Ort/Datum/Foto
Lübben
Am kleinen Hain
Lübben
Am kleinen Hain
Anmerkung
13.01.2025 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde zur Prüfung und Bearbeitung an das Straßenverkehrsamt des Landkreises Dahme-Spreewald weitergeleitet.
21.01.2025 Zum Hinweis vom 12.01.2025 wird wie folgt Stellung genommen: Bei dem benannten Bereich handelt es sich, m.E. nach um den Bereich zwischen Beginn/Ende der Innenstadt Zone und Beginn der 30 Zone im Bereich der Kita. In diesem Bereich befinden sich die Ausfahrten der dortigen Parkplätze. Bei gleichrangigen Straßen gilt, insofern es keine sonstige Regelung durch Verkehrszeichen gibt, rechts vor links. Dies gilt auch außerhalb von 30 Zonen. In Bereichen von Grundstücksausfahrten (auch Parkplätzen) oder abgesenkten Bordsteinen gilt die Regel: Vorfahrt beachten. In jedem Fall gilt jedoch das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme (§ 1 StVO).
Insofern nicht klar erkennbar ist, das es sich um gleichrangige Straßen handelt (in diesem Fall handelt es sich bei der Straße Am Kleinen Hain um die einzige dortige Straße) ,hat der vom Parkplatz Abfahrende, auch ohne das VZ 205, gem. § 1 StVO die Vorfahrt zu gewähren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker-Redaktion