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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Neutrales Gebiet Schulen

Kategorie: Plakatierungen
ID: 334423
Status: erledigt (grün).

In der Otto-Grotewohl-Straße, vor der Werner-Seelenbinder-Grundschule, hängen zwei Wahlplakate der SPD. Dies ist nicht erlaubt da öffentliche Gebäude wie Schulen, Rathäuser usw. als neutral angesehen werden müssen.
Ort/Datum/Foto

Friedrich-Engels-Straße

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis.

23.01.2025 - Der Sachverhalt wurde an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.
23.01.2025 - Wahlwerbung in Form von Plakatwerbung auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt Lübbenau/Spreewald stellt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung nach § 18 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in Verbindung mit der Satzung über die Erlaubniserteilung und Erhebung von Gebühren für Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen in der Stadt Lübbenau/Spreewald (Sondernutzungssatzung) dar.

Gemäß § 6 der Sondernutzungssatzung ist die Plakatierung in der Otto-Grotewohl-Straße an den öffentlichen Lichtmasten gestattet.

Eine Plakatierung an den öffentlichen Lichtmasten auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt Lübbenau/Spreewald ist in der Nähe von Schulen nicht ausgeschlossen.

Zu den unzulässigen Bereichen gemäß § 6 Abs. 9 der Sondernutzungssatzung zählen Kreuzungen, Kurven, Fußgängerüberwege, Bahnübergänge, Lichtsignalanlagen sowie Buswartehäuser, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen.

Zusammenfassend ist die Plakatierung der von Ihnen aufgezeigten Wahlplakate zulässig.