Status - erledigt (grün)
Beschreibung
Schlechte Sicht
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 334960
Status: erledigt (grün).
Anmerkung
27.01.2024 - 15:31 Uhr -
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der beschriebene Sachverhalt wird an die zuständigen Fachämter weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin
28.01.2025 - 11:51 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Nach einer heutigen Vor-Ort-Kontrolle werden die betroffenen Grundstückseigentümer mit dem Rückschnitt ihrer Hecken/Bäume und der Wiederherstellung des Lichtraumprofils aufgefordert.
Auch wenn es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt und Schrittgeschwindigkeit zu fahren ist, ist trotzdem ein ausreichender Abstand zur und auch über der Straße freizuhalten.
Jeder Grundstückseigentümer sollte daher im gemeinschaftlichen Interesse regelmäßig prüfen, ob überhängende Äste und Zweige zurückzuschneiden sind. Denn als Grundstückseigentümer hat man nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.
Solch ein Rückschnitt ist im Übrigen ganzjährig möglich und zulässig.
gez. Herr T. Schäfer
Leiter Bürger- und Ordnungsamt
Stadt Luckau