Anmerkung
28.01.25 Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Der Steg selbst ist baulich in einem ordentlichen Zustand. Das Problem ist die nicht ausreichende Wassertiefe sowie die Verschlammung und Verlandung der Uferzone, auf welche die Gemeinde keinen Einfluss hat und keine Gegenmaßnahmen ergreifen kann. Der Versicherer der Gemeinde, der Kommunale Schadensausgleich (KSA), hat gegenüber der Gemeinde deutlich gemacht, dass an der o. a. Steganlage erhebliche Gefahren für Leib und Leben der Wasserwanderer gesehen wird. Die Empfehlung der KSA hat die Gemeinde umgesetzt. Deshalb bleibt die Sperrung voraussichtlich dauerhaft bestehen.
Ihre Maerker-Redaktion