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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Überprüfung der Höchstanzahl an Wahlplakaten

Kategorie: Plakatierungen
ID: 335463
Status: erledigt (grün).

Sehr geehrtes Ordnungsamt, die maximale Anzahl der Wahlplakate insbesondere der SPD im Bereich der Stadt Luckau sollte umgehend geprüft werden. Hier hängen unverhältnismäßig mehr als vermutlich genehmigt.
Ort/Datum/Foto
Luckau
Marktstraße

Anmerkung

29.01.2025 - 09:20 Uhr -
Ihre Vermutung wird zur Prüfung an das Ordnungsamt weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin

29.01.2025 - 11:23 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Aktuell gibt es in Bezug auf die Höchstzahl nichts zu beanstanden bzw. Verstöße gegen die Sondernutzungserlaubnis.
Grundsätzlich darf nur unter strengen Voraussetzungen die Anzahl an Wahlplakaten beschränkt oder verboten werden. Beschränkungen der Höchstanzahl sind im Rahmen der Chancengleichheit nur zulässig und auch notwendig, wenn andere Parteien ansonsten nicht die Möglichkeit für eine Plakatierung erhalten würden.
Denn jeder Partei muss die Möglichkeit der Selbstdarstellung und eine notwendige und angemessene Wahlreklame ermöglicht werden. Dabei definiert eine Partei für sich selbst ob beispielsweise 10 oder 200 Plakate als angemessen angesehen werden.
Erst wenn es nicht mehr genügend Plakatierungspunkte gibt, ist eine Reduzierung bzw. Abstufung, auch nachträglich zulässig.
gez. Herr T. S.
Leiter Bürger- und Ordnungsamt
Stadt Luckau