Status - abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Beschreibung
Aufruf zu einer Straftat
Kategorie: Plakatierungen
ID: 335843
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
03.02.2025: Der Sachverhalt wurde an das zuständige Fachamt weitergeleitet.
04.02.2025: Dem Kreiswahlleiter ist die Thematik bekannt. Diese Art von Wahlplakat war bereits bei vergangenen Wahlen thematisiert worden. So finden sich gerichtliche Urteile aus Bielefeld und Chemnitz. Beide Urteile haben den Tenor, dass es sich bei der Aussage um keine strafbare Handlung handelt, da das Plakat keine ernstgemeinte Aufforderung zu einer Straftat enthält. Vielmehr ist dies hier eine Meinungsäußerung, welche vom Artikel 5 Abs. 1 S. 1 des Grundgesetzes gedeckt wird.