Anmerkung
04.02.2025 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde zur Prüfung und Bearbeitung an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
05.02.2025 wir nehmen den Hinweis auf und werden mit die angezeigte Fehlstelle bei der nächsten Begehung in KW 7 aufnehmen und Maßnahmen ergreifen.
12.02.2025 Wir haben mit dem zuständigen Baulastträger Landesbetrieb Straßenwesen Kontakt zu dieser Maßnahme aufgenommen. Der Landesbetrieb hat diese Maßnahme im Rahmen Ihrer Unterhaltungspflicht aufgenommen und uns eine zeitnahe Beseitigung zugesichert.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker-Redaktion