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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Gefährlicher Spielplatz

Kategorie: Öffentliches Grün/Spielplatz
ID: 336365
Status: erledigt (grün).

Der Spielturm auf dem Sportplatz in Wilmersdorf ist für kleinere Kinder (unter 6 Jahre) gänzlich ungeeignet. Das Kletternetz hat oben eine riesige Lücke, wo die Kinder durchfallen könnten. Außerdem sind oben vom Turm aus mehrere Seiten offen, dass Kinder einfach „durchlaufen“/-fallen könnten. Vielleicht gibt es ja Verbesserungsmöglichkeiten.
Ort/Datum/Foto
Wilmersdorf
Wilmersdorfer Straße 13

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde an das zuständige Fachamt weitergeleitet.

07.02.2025
Alle unsere Spielplätze sind nach DIN 1176 angelegt und haben nur genormte und geprüfte Spielgeräte.

In regelmäßigen Abständen erfolgen Überprüfungen:
1. Sichtprobe durch einen kommunalen Angestellten – alle 2 Wochen bis wöchentlich.
2. Wartung durch einen Qualifizierten Spielplatzprüfer nach DIN 79161 vierteljährlich, letztmalig am 08.01.2025.
3. Spielplatzhauptuntersuchung durch einen Qualifizierten Spielplatzprüfer nach DIN 79161 jährlich im Juli, letztmalig am 22.07.2024.

Sämtliche Geräte werden nach der Installation durch den Qualifizierten Spielplatzprüfer nach DIN 79161 abgenommen, die Prüfung wird protokolliert.

Die Geräte in Wilmersdorf entsprechen den Sicherheitsanforderungen an Spielgeräte. Mängel bestehen derzeit nicht, die letzte Beanstandung, das defekte Aufstiegnetz, wurde in 2024 erneuert.

Für kleine Kinder wurde extra im Jahre 2022 eine Spielkombi „Lena mini“ angeschafft, installiert und überprüft.

Die Spielgeräte sind von einer Fallschutzfläche umgeben, die Verletzungen durch Sturz minimiert. Die Nutzung der Spielgeräte soll alters- und größengerecht erfolgen. Hierfür tragen die Erziehungsberechtigten die Verantwortung im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht.

Bei der nächsten Spielplatzprüfung im April wird der Prüfer diesbezüglich kontaktiert. Sollte er Ihre Bedenken teilen, werden wir geeignete Schritte planen. Eine Montage zusätzlicher Dinge irgendwelcher Art an einem normierten und geprüften Spielgerät bewirkt den Verlust der Herstellerhaftung für das Spielgerät und wird demzufolge nicht veranlasst.