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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Streusalz

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 337616
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

In der Ernst-Thälmann straße 32 wurde salz auf den Gehweg gesteut. Das ist doch verboten oder nicht?
Ort/Datum/Foto


Anmerkung

Vielen Dank für Ihre Rückfrage. Näheres dazu regelt die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin. Darin heißt es in § 5 Abs. 3:

"Die Gehwege sind in einer Breite von mindestens 1,50 m von Schnee freizuhalten. Auf
Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen. Die Verwendung von Salz oder
sonstigen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich verboten; das gilt nicht:
1. in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen durch
Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen
ist,
2. an besonders gefährlichen Stellen der Gehwege, wie z.B. Treppen, Rampen,
Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken.
Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen
auftauenden Materialien bestreut werden. Auch ist es unzulässig, mit salzhaltigen
oder auftauenden Mitteln durchsetzten Schnee auf Baumscheiben abzulagern." (https://www.ruedersdorf.de/politik-verwaltung/ortsrecht/dokumente/satzungen/strassenreinigung/strassenreinigungssatzung.pdf?cid=2rm)