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Ampel

Beschreibung

Veranstaltung auf dem Sportplatz am Baruther Tor

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 337885
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Sehr geehrte Damen und Herren, heute findet eine Veranstaltung auf dem Sportplatz statt, d.h. es reisen sehr viele Leute mit dem Auto an. Wir sind Anwohner und uns stört es, dass die komplette Straße von beiden Seiten zu geparkt ist. 1. Sind wir gerade so aus unserem Grundstück rausgekommen. 2. Mussten wir eben mehrmals zurückfahren, weil wieder ein Auto entgegen gekommen ist. Es ist ja auch kein Platz zum Ausweichen, wenn alles zugeparkt ist! 3. und für mich der wichtigste Punkt: hier würde niemals ein Krankenwagen durch fahren können!! Bitte überlegen Sie doch mal einen gesonderten Parkplatz für solche Veranstaltungen auszuweisen. Vielen Dank und freundliche Grüße
Ort/Datum/Foto

Baruther Tor

Anmerkung

Am 16.03.2025 fand der 1. Lauf der 41. Luckenwalder Crosslaufserie der LLG Luckenwalde e.V. am Sportplatz Am Baruther Tor statt. Die Luckenwalder Crosslaufserie ist eine der traditionsreichsten Sportveranstaltungen im Veranstaltungskalender der Sportstadt Luckenwalde. Der 1. Lauf findet seit 1981 einmal im Jahr an einem Sonntagvormittag im Februar im Bereich des Sportplatzes Am Baruther Tor statt. Ursprünglich wurde auf dem Gelände des ehemaligen VEB Beschläge gestartet. Seit 1985 befinden sich Start und Ziel direkt am Sportplatz. In diesem Jahr erreichten 268 Läuferinnen und Läufer das Ziel.
Seitens des Veranstalters wird es bedauert, dass es zu Beeinträchtigungen für die Anwohner gekommen ist, wobei nicht bestätigt werden kann, dass die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge behindert worden wäre. Das Fahrzeug der von der LLG Luckenwalde verpflichteten Sanitäter des Deutschen Roten Kreuzes erreichte kurz vor Beginn der Veranstaltung das Gelände des Sportplatzes ohne Probleme, als alle Sportlerinnen und Sportler bereits anwesend waren.
Die LLG Luckenwalde wird in den kommenden Jahren in die Ausschreibung der Laufserie den Hinweis aufnehmen, dass bevorzugt die Parkmöglichkeiten in der Straße An der Krähenheide zu nutzen sind. Weiterhin wird darauf hingewiesen werden, dass die Regeln der Straßenverkehrsordnung unbedingt einzuhalten sind, und dabei insbesondere Grundstückseinfahrten so freizuhalten sind, dass eine Zu- und Abfahrt ohne übermäßiges Rangieren möglich ist und dass das Parken nur zulässig ist, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und einem gegenüber parkenden Fahrzeug oder einer gegenüber liegenden Straßenbegrenzung ein Sicherheitsabstand von 3,05 m einzuhalten ist. Außerdem wird die LLG Luckenwalde e.V. darauf hinweisen, dass damit gerechnet werden muss, dass das Ordnungsamt der Stadt Luckenwalde die Einhaltung der Regeln der Straßenverkehrsordnung kontrolliert.