Status - erledigt (grün)
Beschreibung
Ruhestörung
Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 338328
Status: erledigt (grün).
Ort/Datum/Foto
Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis.Wir haben ihn an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
Die Nutzung einer Vielzahl unterschiedlicher motorisierter Arbeitsgeräte und –werkzeuge ist in der 32. BImSchV geregelt. Unter anderem sind ca. 50 verschiedene, allerdings konkret benannte, Werkzeuge/ Geräte in einer Tabelle in einem Anhang des Gesetzes aufgeführt, was zur Verdeutlichung von zulässigen Arbeitszeiten (mit diesen Geräten) dient. Der baunutzungsrechtlichen Gebietscharaktere, die im § 7 der 32. BImSchV gelistet sind, sind relevant. Gewerbegebiete sind beispielsweise nicht im § 7 der 32. BImSchV aufgeführt.
Eine Grundregel: vor 07.00 Uhr und nach 20.00 Uhr sollten motorbetriebene Geräte äußerst sparsam eingesetzt werden – leicht kann man hierbei folgenschwere Fehler begehen, die als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeinde