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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Abforstung

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 339004
Status: erledigt (grün).

Sehr geehrte Damen und Herren In den letzten 6 Wochen wurde in Bad Erna Richtung Rückersdorf auf der linken Seite der Wald abgeforstet. Die Wege wurden unmöglich hinterlassen, wie auch die Stellflächen,die durch die Parzellenbesitz gepflegt wurden . Meine Frage dazu....soll das als Aushängeschild für das Erholungsgebiet Bad Erna so bleiben?...
Ort/Datum/Foto
Doberlug-Kirchhain
Bad Erna Auswahl Hausnummerundefined

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihr Anliegen wurde an die zuständige Abteilung / Mitarbeiter weitergeleitet.

Ihr Maerker-Redakteur

Info aus dem Fachamt:
Sehr geehrter Hinweisgeber,

wir bedanken uns für Ihren Hinweis. Bei der waldbaulichen Maßnahme handelt es sich um die Waldpflege und entsprechend dem Waldumbau zu einem Mischwald, nicht wie beschrieben um eine "Abforstung". Dies ist der Anspruch an das vorhandene angrenzende Naturschutzgebiet, welchem die Stadt als Eigentümer nachkommt. Das schaffen der sogenannten Stellflächen im Wald, an den Parzellen, ist durch das Waldgesetz des Landes Brandenburg untersagt. Die Umwandlung der Waldfläche in eine Parkfläche, stellt nach § 37 Abs. 1 Nr. 1 LWaldG Bbg eine Ordnungswidrigkeit durch den Errichter dieser Parkfläche dar. Des Weiteren stellt auch das Abstellen der Fahrzeuge im Wald ohne Ausnahmegenehmigung des Eigentümers gem. § 16 Abs. 1 und 2 LWaldG Bbg eine Ordnungswidrigkeit gem. §37 Abs. 1 Nr. 17 LWaldG Bbg dar. Diese Anzeige muss daher an die untere Forstbehörde weitergeleitet werden.