Status - abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Beschreibung
Aufgestellte Poller
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 341913
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben die zuständige Abteilung gebeten sich der Sache anzunehmen und die Hintergründe der Poller zu ergründen.
Antwort:
Das Aufstellen der Poller wurde zum Schutz des Grünstreifens genehmigt. Insofern wurden diese nicht "einfach aufgestellt".
Das betroffene Grundstück als Eckgrundstück ist für die Reinigung an beiden Seiten des Grundstücks zuständig. Dieses ist nur schwer möglich, wenn der Grünstreifen zerfahren wird.
Das Argument, dass ein Begegnungsverkehr erschwert wird, kann nicht durchdringen. Zum einen befinden sich die Poller auf dem Grünstreifen und nicht auf der Fahrbahn, zum anderen dient ein Grünstreifen nicht als Ausweichfläche. Es muss zum Fahren die Fahrbahn benutzt werden. Überdies sind die Poller noch ein Stück weit eingerückt und ragen auch nicht auf die Fahrbahn. Da es sich bei der von Ihnen benannten Straße auch nicht um eine Hauptverkehrsstraße handelt, dazu auch noch um ein Tempo 30-Zonen Gebiet, gilt ohnehin § 1 der Straßenverkehrsordnung.