Status - abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Beschreibung
Parkplätze
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 343171
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Ort/Datum/Foto
Beethovenstraße
Beethovenstraße
Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis.Wir haben ihn an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
Ihre Frage, wo nun Autos parken sollen, kann von hier nicht beantwortet werden.
Weder die Gemeinde, noch der Gesetzgeber können Ihnen oder anderen Kfz-Nutzern vorschreiben, wo durch diese Kraftfahrzeuge geparkt werden.
Vorgeschrieben ist hingegen in Verkehrsregeln (siehe u.a. § 2 Abs. 1 StVO) und Regeln über zulässigen Gebrauch von Fahrbahnnebenflächen (z.B. § 18 Abs. 1 BbgStrG), wo Kfz grundsätzlich nicht parken dürfen.
Im Hinblick auf die sich generell zuspitzende Situation des "raren Verkehrsraums" wurde in der Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf bereits vor längerer Zeit die Regel etabliert, dass zu jeder Wohneinheit, die errichtet wird, auf der Liegenschaft dieser Wohneinheit mindestens zwei Pkw-Stellplätze zu schaffen sind. Ziel dieser Regelung war es, Anwohner mit Parkraum außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums zu versorgen. Die Entwicklungen haben leider gezeigt, dass diese vorzuhaltenden Stellplätze das Problem sich verknappenden Verkehrsraums auch nicht in ausreichendem Maße lösen können.
Bei der Suche nach Parkraum ist der einzelne Kfz-Halter bzw. Kfz-Nutzer gefragt. Im Regelfall kennt dieser die einschlägigen Rechtsvorschriften und kann sich rechtskonform verhalten. Wenn nicht, gibt es verschiedene Informationsangebote bei Fahrschulen, Autofahrervereinigungen oder Interessenverbänden, die bei Bedarf eigenständig gesucht und genutzt werden können.
Ich kann Ihnen leider Ihre Frage, konkret auf die Beethovenstraße, nicht beantworten. Das ist allerdings auch nicht die Aufgabe der Verwaltung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeinde