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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Parmöglichkeiten

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 343362
Status: erledigt (grün).

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte hier wiederholt darauf hinweisen, dass nachweislich ein befestigter Streifen neben der Fahrbahn vorhanden ist und somit auf Grund der schmalen Straße dort auch geparkt werden sollte oder gar nicht, da sonst die Mindestbreite nicht mehr gegeben ist. Bitte überprüfen Sie dies. MFG
Ort/Datum/Foto
Michendorf
Nelkenweg

Anmerkung

31.03.2025
Vielen Dank für Ihren Hinewis.
Gemäß § 2 StVO dürfen Fahrzeuge nur die Fahrbahn benutzen. Des Weiteren darf gemäß § 12 Abs. 4 nur am rechten Fahrbahnrand bzw. auf den rechten Seitenstreifen geparkt werden, sofern dieser ausreichend befestigt ist. Der unbefestigte Seitenstreifen dient gemäß § 25 StVO als Gehweg, sofern dieser nicht vorhanden ist. Im Nelkenweg darf nur auf der Fahrbahn gehalten und geparkt werden, sofern die Restbreite von 3,05 Meter gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO verbleibt. Der unbefestigte Seitenstreifen ist nicht zum Halten und Parken geeignet.

Ihre Gemeindeverwaltung
28.03.2025
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Der Sachverhalt wurde an die zuständige Abteilung weitergeleitet und wird schnellstmöglich bearbeitet.
Bitte haben Sie etwas Geduld, die Prüfung kann gegebenenfalls einige Zeit in Anspruch nehmen.

Ihre Gemeindeverwaltung