Status - abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Beschreibung
Unfallgefahr durch widersprüchliche Verkehrsregelung
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 343608
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Ort/Datum/Foto
Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Von der Straßenverkehrsbehörde wurde die Entfernung doppelter und die Regeln wiederholender Beschilderungen innerhalb der Tempo-30-Zone angeordnet. Die Kennzeichnung der Tempo-30-Zone erfolgt nur am Anfang und am Ende der Zone. Innerhalb von Tempo-30-Zone sind von allen Verkehrsteilnehmern die Verhaltensvorschriften der StVO eigenverantwortlich zu beachten (insbesondere rechts-vor-links, Höchstgeschwindigkeit 30km/h).
Das von Ihnen beschrieben Verkehrszeichen 102 aus dem Altbestand wird kurzfristig entfernt. Die von Ihnen erwähnte Regelung zum abgesenkten Bordstein ist nicht vollständig wiedergegeben. Die Regelung zum abgesenkten Bordstein gilt insbesondere unter den weiteren Voraussetzungen des § 10 StVO.