Anmerkung
01.04.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.
01.04.2025 - Das Amt für Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Grünflächen hat die Bearbeitung übernommen.
04.04.2025 - Das Amt für Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Grünflächen teilt Folgendes mit:
In diesem Falle ist die Stadt Brandenburg an der Havel nicht zuständig, da sich dieser Standort auf privatem Grund und Boden befindet. Der Eigentümer wird über die illegale Müllablagerung informiert.