Status - abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Beschreibung
unzulässige Aufstellung des Stopp-Schild am neuen Radweg auf Saaringer Dorfstraße
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 345091
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Ort/Datum/Foto
Saaringen
Saaringer Dorfstraße
Saaringen
Saaringer Dorfstraße
Anmerkung
14.04.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.
15.04.2025 - Die Straßenverkehrsbehörde teilt Folgendes mit:
"Der abseits von eigentlichen Straßen verlaufende Beetzsee-Havel-Radweg endet an der Saaringer Dorfstraße. Es handelt sich hier um einen gemeinsamen Rad- und Gehweg, der von land- und forstwirtschaftlichen Verkehr zum Erreichen der anliegenden Grundstücke befahren werden darf und nicht um eine einmündende Straße, bei der man die Vorfahrt nach dem Grundsatz "Rechts vor Links" regeln könnte. Aus diesem Grund muss dem Radverkehr, aber auch dem motorisierten Fahrzeugverkehr, der diesen Rad-/Gehweg nutzen darf, durch die Aufstellung des STOP-Zeichens hier und an der L 91 sowie des Zeichens "Vorfahrt gewähren" an der Straße Alte Weinberge angezeigt werden, dass sie vom untergeordneten Radweg kommend Vorfahrt zu gewähren haben."