Lärmbelastung und nächtlichen Beleuchtung durch Windkraftanlagen
Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 345239
Status: in Arbeit (gelb).
Im Umfeld der installierten Windkraftanlagen ist eine erhebliche Lärmbelastung festzustellen. Eigene orientierende Messungen haben wiederholt Geräuschpegel von etwa 60 dB ergeben. Diese Lautstärke wird insbesondere in den Abend- und Nachtstunden als störend empfunden und beeinträchtigt die Wohn- und Lebensqualität spürbar. Ich bitte daher um eine zeitnahe Überprüfung der Lärmemissionen und um entsprechende Abhilfemaßnahmen.
Darüber hinaus ist zu beobachten, dass sämtliche Windkraftanlagen in den Nachtstunden durchgehend beleuchtet sind. Nach meinem Kenntnisstand besteht jedoch gemäß den geltenden Regelungen lediglich eine Pflicht zur Aktivierung der Hindernisbefeuerung bei Annäherung von Luftfahrzeugen. Eine dauerhafte nächtliche Beleuchtung ist somit weder vorgeschrieben noch verhältnismäßig und trägt zusätzlich zur Belastung bei.
Ich bitte auch in diesem Zusammenhang um Prüfung und um eine bedarfsgerechte Anpassung der nächtlichen Beleuchtung auf das gesetzlich erforderliche Maß.