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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Verstümmelt

Kategorie: Öffentliches Grün/Spielplatz
ID: 345410
Status: erledigt (grün).

Guten Tag in die Gemeindeverwaltung, welche Gartenbaufirma hat eigentlich die zwei alten Rotdorne vor dem „Madels“ in der Dorfstraße so stark beschnitten ? Einen so radikalen Rückschnitt vertragen nur die wenigsten Bäume wenn er nötig war sollte er besser in Etappen erfolgen. Wollte man diese den Dorfkern so prägenden Pflanzen damit loswerden? Schäden die Baufirmen an Wurzeln verursachen, Klimaschäden und bedenkenlos erteilte Fällgenehmigungen reichen sicher aus um den Alt-Baumbestand im Dorf schneller zu zerstören uns allen lieb sein sollte. Sicher gibt es verschiedene Zuständigkeiten, aber in letzter Zeit ist mir nicht nur in unserer Gemeinde ein leichtfertiger Umgang im Erhalt von Bäumen im Strassengrün und auf Privatgrund aufgefallen. Es ist damit zu rechnen dass nie wieder Bedingungen herrschen in denen Gewächse dieses Alter erreichen.
Ort/Datum/Foto
Petershagen
Dorfstraße

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis.Wir haben ihn an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
Nach einer Visuellen Baumkontrolle in der Dorfstraße im OT PH (11/2024), sind u.a. diese beiden über 100 Jahre alten Bäume am Kronenansatz ausgebrochen und zum Teil Hohl gewesen. Der Empfehlung zur Beseitigung (Fällung) hat der Bereich Umwelt- und Naturschutz widersprochen und nach Rücksprache mit dem Betreiber ,,Madels“ und alten Historischen Fotodokumentationen eine Gnadenfrist für die Rotdornbäume zur Wahrung des Dörflichen Charakters festgelegt. Demnach sollen die Bäume alle 3 Jahre als Kopfbaum gepflegt und somit am Standort gehalten werden um die Standsicherheit zu gewährleisten.
Weitere Fragen waren in Richtung Bebauung gerichtet. Hier wurde die Bürgerin über Ausgleichspflanzungen und Neuanpflanzungen informiert. Insbesondere wurde informiert, dass viele Haupteinfahrstraßen der Kreisstraßenmeisterei und dem Landesbetrieb Straßenwesen unterliegen. Die Entscheidung hier Bäume zu beseitigen obliegt nicht der Gemeindeverwaltung, da diese nicht hier nicht Straßenbaulastträger ist.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeinde