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Status  - in Arbeit (gelb)

Ampel

Beschreibung

Straßenreinigung

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 346215
Status: in Arbeit (gelb).

Leider konnte die Straßenreinigung auf der "ungeraden" Straßenseite nicht korrekt durchgeführt werden, da parkende Fahrzeuge versperrten....
Ort/Datum/Foto
Stahnsdorf
Friedrich-Naumann-Straße

Anmerkung

24.04.2025
Vielen Dank für Ihren Hinweis.

28.04.2025
Seitens der Gemeinde wurde bei der zuständigen Verkehrsbehörde des Landkreises PM der Antrag für die Halteverbotsbeschilderung für den Zeitraum der Straßenreinigung ab April 2025 gestellt. Der Antrag wurde abgelehnt, da die Beschilderung nicht StVO-konform ist. Gemäß §1(2) der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Stahnsdorf und den Ortsteilen Güterfelde, Schenkenhorst und Sputendorf überträgt die Gemeinde die Pflicht zur Straßenreinigung den Grundstückseigentümern der durch die öffentlichen Straßen erschlossenen Grundstücke. Gemäß §2(4b) der Straßenreinigungssatzung führt die Gemeinde auf den Fahrbahnen der in Anlage 3 Satzung aufgeführten öffentlichen Straßen, zu der auch die Friedrich-Naumann-Straße zählt, jährlich in der Zeit vom 01.04. bis 15.11. zusätzlich zu der den Eigentümern obliegenden Reinigungspflicht die Sommerreinigung durch.
Die durch die Straßenreinigungsgebühr abgegoltene Leistung bezieht sich dabei auf die Straße als Ganzes, also nicht auf alle einzelnen Teilbereiche der Straße. Es reicht mithin aus, dass die Straße in ihrer Gesamtheit, also nicht notwendig an jeder einzelnen Stelle (z. B. auch dort, wo während des Reinigungsvorgangs Fahrzeuge parken), in einen sauberen Zustand versetzt wird.