Status - in Arbeit (gelb)
Beschreibung
Weiden beschneiden
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 346221
Status: in Arbeit (gelb).
Anmerkung
Laut Paragraph 39 und 44 des Bundesnaturschutzgesetzes ist der Rückschnitt von Weiden in bestimmten Zeiten, insbesondere während der Brutzeit, nicht möglich, um den Schutz der Vögel und anderer Tiere zu gewährleisten. Daher ist ein vollständiger Rückschnitt momentan nicht erlaubt.
Allerdings besteht die Möglichkeit, das sogenannte Lichtraumprofil herzustellen, also Äste, die in den Verkehrsraum hineinragen, zu entfernen. Diese Maßnahme ist in der Regel das ganze Jahr über erlaubt, solange keine brütenden Vögel gestört werden.
Ihr Anliegen wird bei der Planung der kommenden Schnittzeit berücksichtigt.