Status - erledigt (grün)
Beschreibung
Fehlendes Parkverbot Schild
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 347110
Status: erledigt (grün).
(Der Eintrag wurde redaktionell verändert.)
Anmerkung
7. Mai 2025
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wird an den zuständigen Sachbereich weitergeleitet.
24. Juni 2025
Eine Recherche in der Stadtverwaltung hat folgendes ergeben: Es war dort noch nie ein Parkverbotsschild. Das Vorfahrtsstraßenschild war weg und wurde ersetzt. Ansonsten gilt im Kreuzungsbereich natürlich der § 12 Abs. 3 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung: Das Parken ist unzulässig vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten. Ein zusätzliches Parkverbotsschild und ein Spiegel ist nicht erforderlich. Eine Kontrolle erfolgt regelmäßig vom Ordnungsamt.