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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Fehlendes Parkverbot Schild

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 347110
Status: erledigt (grün).

Auf der Buchhorster Straße, kommend von der Neu Zittauer Straße, war vor der Kreuzung Ahornallee (ca. 30 - 50 m) auf der rechten Seite vermutlich ein Parkverbotsschild montiert. Da es wahrscheinlich geklaut wurde, parken die Autos auf der Buchhorster Straße immer bis in den Kreuzungsbereich hinein. Die Aus- und Einfahrt der Ahornallee sind dadurch einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt. Die Ausfahrt auf die Buchhorster Straße ist so erschwert, das man nicht einsehen kann, ob ein Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit kommt und man ohne Unfall Richtung Neu Zittauer Straße fahren kann. Es wäre auch auf lange Frist ratsam das Parkverbot dauerhaft sowie gegenüber der Kreuzung einen Spiegel zu installieren, um schwere Unfälle zu verhindern.
(Der Eintrag wurde redaktionell verändert.)
Ort/Datum/Foto

Ahornallee 28

Foto

Anmerkung

7. Mai 2025
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wird an den zuständigen Sachbereich weitergeleitet.

24. Juni 2025
Eine Recherche in der Stadtverwaltung hat folgendes ergeben: Es war dort noch nie ein Parkverbotsschild. Das Vorfahrtsstraßenschild war weg und wurde ersetzt. Ansonsten gilt im Kreuzungsbereich natürlich der § 12 Abs. 3 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung: Das Parken ist unzulässig vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten. Ein zusätzliches Parkverbotsschild und ein Spiegel ist nicht erforderlich. Eine Kontrolle erfolgt regelmäßig vom Ordnungsamt.