Status - abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Beschreibung
Absicherung
Kategorie: Vandalismus
ID: 348421
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Die Stadt ist sehr daran interessiert, dass die Kunsthalle als auch die ehemalige Bowlingbahn wieder einer Nutzung zugeführt wird. Die Stadt kann das Problem aber nicht lösen ohne Mitwirkung des Eigentümers.
Bei dem Grundstück handelt es sich nicht um eine städtische Liegenschaft, sondern um Privateigentum. Der Eigentümer wurde unsererseits mehrfach auf den desolaten Zustand der Gebäude hingewiesen und um Sicherung der Gebäude gebeten.
Am 14.04.2025 erfolgte letztmalig eine Anzeige der Stadt an die Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Teltow-Fläming hier eine Sicherungsverfügung zu erlassen.