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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Radfahren verboten

Kategorie: Öffentliches Grün/Spielplatz
ID: 349731
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

347669, Ein Schild "Spielplatz" steht direkt an der Straßenkannte und bezieht sich auf die gesamt Fläche (Spielplatz mit Geräten, Vollyballanlage, Tischtennisplatte und Wiese) da nutzt das Schild "absteigen" nicht. Warum dauert die Umsetzung egal welches Schild so lange, waren die verantwortlichen Mitarbeiter der Stadt überhaupt mal vor Ort?
Ort/Datum/Foto
Altstadt
Einsteinstraße

Anmerkung

22.05.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.

22.05.2025 -- Das Amt für Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Grünflächen hat die Bearbeitung übernommen.

22.05.2025 - Das Amt für Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Grünflächen teilt Folgendes mit:

"Das Schild wurde inzwischen angebracht. Das Zusatzzeichen "Radfahrer absteigen" widerspricht keinesfalls dem vorhandenen Spielplatzschild. Es wird lediglich ein Verbot, nämlich das des Radfahrens, in größerer Form verdeutlicht. Es handelt sich um ein Hinweiszeichen. Das Aufstellen des Verkehrszeichens 254 hingegen wäre hier fehl am Platze. Bei dem betroffenen Bereich handelt es sich nicht um eine Verkehrsfläche, sondern um eine Grünfläche mit einem Spiel- und Bolzplatz. Auf solchen Flächen haben Verkehrszeichen nach der StVO nichts zu suchen.
Zudem stellt das Maerkerportal keine Auftragsplattform an die Verwaltung dar. Hier können Hinweise gegeben werden, die von der Verwaltung geprüft werden. Unter Umständen werden die gestellten Forderungen auch abschlägig bewertet bzw. es wird nicht die akute Dringlichkeit gesehen.
Bei dem geschilderten Problem handelt es sich um fehlende Rücksichtnahme von Radfahrern ggüb. spielenden Kindern und weiteren Nutzern dieses Bereiches. Das jedoch sollte ein Grundstein des Verhaltens eines jeden Menschen sein. Es ist nämlich nicht zielführend, das Fehlverhalten anderer durch Verbotszeichen regulieren zu wollen.

Bitte lesen Sie hierzu die Hinweise zur Meldung 347669.