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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Veranstaltungslärm

Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 349806
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Wird es für das Schlager Open Air in Saarmund Auflagen zum Lärmschutz geben? Es handelt sich ja um eine rein kommerzielle Veranstaltung für die nur bestimmte Ausnahmen von Lärmschutz zulässig sind. Gibt es Überwachung durch Schallmessungen; Verwendung von Schallpegelbegrenzern, Beschwerdetelefon, erfolgte vorherige Info der Nachbarschaft?
Ort/Datum/Foto
Saarmund
Bergstraße

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben diesen an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.

Ihre Gemeindeverwaltung

26.05.2025:
Für diese Veranstaltung gelten die Ausnahmebestimmungen gemäß der § 10 und 11 des Landesimmissionsschutzgesetzes. Die Nachbarschaft ist schon allein wegen der offensichtlichen Werbung im Ortsbild informiert. Ein Beschwerdetelefon gibt es nicht. Gern können wir Ihnen die Bestimmungen und das Genehmigungsverfahren im Detail persönlich erläutern. Dies ist jedoch bei anonymen Meldungen nicht möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Herrn Krause unter der Rufnummer 033200- 20428 .

oder Sie können Ihre Hinweise hier im Märker oder direkt beim Ordnungsamt anzeigen. Sollte vom Ordnungsamt niemand verfügbar sein oder der Vorfall zu außerdienstlichen Zeiten stattfinden können Sie zunächst die Polizei kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Knauer
SB Ordnungsamt
Gemeindeverwaltung Nuthetal
A.-Scheunert-Allee 103
14558 Nuthetal