Status - erledigt (grün)
Beschreibung
Nutzung Naturschutzgebiet
Kategorie: Öffentliches Grün/Spielplatz
ID: 349936
Status: erledigt (grün).
Ort/Datum/Foto
Wildbahn
Wildbahn
Anmerkung
26.05.2025 - 08:03 Uhr
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Dieser wurde an die Liegenschaftsverwaltung der Stadt Wildau weitergeleitet.
06.06.2025
Das Naturschutzgebiet Höllengrund/Pulverberg liegt nicht in Wildau, sondern in Zeuthen. Zudem ist die Untere Naturschutzbehörde für die Anliegen zu Naturschutzgebieten zuständig. Wir leiten Ihre Hinweise an die Behörde weiter.
Sollten sich Ihre Beobachtungen auf die zwei Regenwasserauffangbecken oberhalb der Wildbahn, zwischen Maiglöckchenweg und Fuchsbau beziehen, dann handelt es sich zwar nicht um ein Naturschutzgebiet auf Wildauer Grund, aber um geschützte Biotope. Entsprechend §30 Absatz (2) BNatSchG sind alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung der geschützten Biotope führen, verboten. Somit ist das Angeln an sich nicht untersagt, aber beispielsweise darf Röhricht nicht zerstört werden. Es wird geprüft, ob in dem Bereich ein Hinweisschild aufgestellt werden könnte. Zusätzlich wird der Außendienst zu der Thematik sensibilisiert.
Leider nimmt die Müllproblematik im gesamten Stadtgebiet zu. Der Bereich der Regenauffangbecken wird regelmäßig kontrolliert und gesäubert. Wir haben eine hohe Anzahl an Mülleimern, jedoch führen Mülleimer nicht automatisch zu weniger wildem Müll. Auch können wir verstehen, dass eine steigende Zahl an E-Bikes und E-Rollern als störend empfunden werden, jedoch gibt es keine Grundlage die Nutzung zu untersagen.
Mit freundlichen Grüßen
Die Maerker-Redaktion der Stadt Wildau