Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Das so genannte „Lichtraumprofil“ gibt an, welcher Raum über Fahrbahnen und Gehwegen von Bewuchs o. Ä. freizuhalten ist.
Wie in der Grafik dargestellt, beträgt die freizuhaltende Höhe über Gehwegen 2,50m und über der Fahrbahn 4,50m.