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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Verstoß gegen die Brutzeit

Kategorie: Tiere/Ungeziefer
ID: 351633
Status: erledigt (grün).

Hallo, der Besitzer des Grundstücks Vogelsang 31 (Berliner, etwa 1x jährlich vor Ort) hat letzte Woche seine komplette Blütenhecke zum hinteren Grundstück entfernt. Das stellt meiner Meinung nach während der Brutzeit einen Verstoß dar. Bitte leiten Sie den Hinweis an die untere Naturschutzbehörde weiter, falls Sie nicht zuständig sind. Danke!
Ort/Datum/Foto
Klausdorf
Vogelsang 31

Anmerkung

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der angezeigten Beseitigung einer Hecke könnte es sich um einen Verstoß gegen § 39 Absatz 5 Satz 1 Nr. 2. Bundesnaturschutzgesetz handeln. Danach ist es verboten:

Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,

Die zuständige Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Teltow-Fläming wird prüfen, ob gegen das Verbot verstoßen wurde und ggf. nach Ermessensausübung Maßnahmen zur Ahndung einleiten.