Status - erledigt (grün)
Beschreibung
Verstoß gegen die Brutzeit
Kategorie: Tiere/Ungeziefer
ID: 351633
Status: erledigt (grün).
Ort/Datum/Foto
Klausdorf
Vogelsang 31
Klausdorf
Vogelsang 31
Anmerkung
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der angezeigten Beseitigung einer Hecke könnte es sich um einen Verstoß gegen § 39 Absatz 5 Satz 1 Nr. 2. Bundesnaturschutzgesetz handeln. Danach ist es verboten:
Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,
Die zuständige Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Teltow-Fläming wird prüfen, ob gegen das Verbot verstoßen wurde und ggf. nach Ermessensausübung Maßnahmen zur Ahndung einleiten.