Status - erledigt (grün)
Beschreibung
Illegales Feuerwerk
Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 351792
Status: erledigt (grün).
Ort/Datum/Foto
Anmerkung
Das illegale Abbrennen eines Feuerwerks ist eine Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldbescheid darf jedoch nur erlassen werden, wenn die Behörde nach Aufklärung des Sachverhalts die Ordnungswidrigkeit für erwiesen hält. Die Erbringung des Tatnachweises ist bei illegalen Feuerwerken jedoch ausgesprochen schwierig. Die Feuerwerke werden regelmäßig in den Abendstunden abgebrannt. Eine präventive Kontrolle durch die Polizei- und Ordnungsbehörden ist nicht möglich. Das Ordnungsamt ist regelmäßig auf Anzeigen Dritter angewiesen. Die Feuerwerke sind zwar akustisch zu hören, aber die Zuordnung zu einem bestimmten Grundstück ist oftmals nicht möglich. Eine Zeugenbefragung in der näheren Umgebung des möglichen Tatortes bleibt in der Regel ergebnislos. Viele Bürgerinnen und Bürger scheuen zudem eine Aussage "gegen den Nachbarn". Die Folge ist dann oftmals die Einstellung des Verfahrens aus Mangel an Beweisen. Das Ordnungsamt wird jedoch auch in Zukunft jeden konkreten Hinweis in Bezug auf illegale Feuerwerke konsequent nachgehen und alle verhältnismäßigen Möglichkeiten im Bußgeldverfahren ausschöpfen, um den Verursacher zu ermitteln.