Status - erledigt (grün)
Beschreibung
Leinenpflicht
Kategorie: Tiere/Ungeziefer
ID: 353952
Status: erledigt (grün).
Ort/Datum/Foto
Neurüdnitz
Neurüdnitz 90
Neurüdnitz
Neurüdnitz 90
Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Gem. § 3 der Brandenburgischen Hundehalterverordnung besteht Leinenpflicht für Hunde nur hier:
(1) Hunde sind
1. bei öffentlichen Versammlungen, Umzügen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
2. auf Sport- und Campingplätzen,
3. in umfriedeten oder anderweitig begrenzten der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Garten- und Grünanlagen,
4. in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln und
5. bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen und zum Haus gehörenden Grundstücksflächen, in Treppenhäusern oder
sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen
so an der Leine zu führen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden. Die Leine muss reißfest sein und ständig ein sicheres Einwirken auf den Hund ermöglichen.
Im öffentlichen Verkehrsraum gilt keine Leinenpflicht. Die Gemeinde Oderaue hat auch keine ergänzende Satzung erlassen. Der Hund ist allerdings sicher zu führen, sodass er niemanden belästigt oder gefährdert