Status - erledigt (grün)
Beschreibung
Sturm
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 354250
Status: erledigt (grün).
Ort/Datum/Foto
Bad Saarow-Pieskow
Forsthausstraße 9
Bad Saarow-Pieskow
Forsthausstraße 9
Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
25-06-2025
Gemäß § 6 Abs. 1 der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Gemeinde Bad Saarow i.V.m. Anlage I ist die Reinigung der Gehwege sowie Trenn- und Seitenstreifen in der Forsthausstraße den Anliegern, also den Eigentümern der durch die Straße erschlossenen Gundstücke auferlegt. Das bedeutet, der Gehweg und der Trenn- bzw. Seitenstreifen ist, unabhängig vom Verursacher, unter anderem von Laub zu säubern. Das Laub ist zu entfernen oder einer Verwertung zuzuführen. Da hier, wie eben bereits erörtert die Straßenreinigungspflicht per Satzung auf die Anlieger übertragen wurde, sind auch diese für die Entfernung der Laubhaufen zuständig.
16-07-2025