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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Lärm durch Altglaseinwurf

Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 354289
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

So gut wie jeden Tag wird ab spätestens 6 Uhr morgens, manchmal schon um 5 Uhr morgens Altglas in die Sammelbehälter geworfen. Bei den Temperaturen unmöglich mit geschlossenen Fenstern zu schlafen. Für Schichtarbeiter sehr ärgerlich und ungesund, dieser massive Schlafentzug!
Ort/Datum/Foto
Schönfließ
Schätkeweg 1

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Einschlägig sind in diesem Fall der Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG) und das Sonn- und Feiertagsgesetz (FTG). Nach § 10 Abs 1 LImschG sind in der Zeit von 22 – 6 Uhr Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Der Einwurf ab 6 Uhr an Werktagen ist somit zulässig.

Nach § 3 Abs. 2 FTG sind an Sonn- und Feiertagen Handlungen verboten, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören .
Auf der Grundlage von entsprechenden Anzeigen können Verstöße gegen die vorstehend genannten Regelungen geahndet werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie beim Bereich Sicherheit und Ordnung (siehe Öffnungszeiten und Kontakte: https://www.eisenhuettenstadt.de/Stadt-Verwaltung/B%C3%BCrgerservice/%C3%96ffnungszeiten-und-Kontakte/?fdirect=1)