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Beschreibung

Baustelle B1/B102 Geh/Radwegflächen gefährlich durch LS Dienstleister blockiert

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 355224
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

gravierenden Missstand im Bereich der Baustellenführung im Abschnitt Potsdamer Straße / Brücke über die Bahnanlage (B1/B102) aufmerksam machen. Gefährliche Situation für Fußgänger und Radfahrer In diesem Bereich sind die Geh- und Radwegflächen wiederholt durch Aufbauten und Absperrmaterialien des LS-Dienstleisters blockiert, insbesondere entlang der Brücke und Zufahrt Potsdamer Straße. Fußgänger und Radfahrende werden dadurch gezwungen, sich auf schmale Fahrstreifenabschnitte oder Sicherheitsstreifen im Fahrbahnbereich zu begeben – ohne bauliche Trennung vom fließenden Verkehr. In Verbindung mit den ohnehin hohen Verkehrsbelastungen und dem überdurchschnittlich hohen Schwerlastanteil stellt dies eine akute Gefährdungslage für schwächere Verkehrsteilnehmende dar. --- Ist der Schutz der Schwächsten zu viel verlangt? Angesichts der bekannten Unfallrisiken in Mischverkehrssituationen – insbesondere in Baustellenbereichen – stellt sich die Frage, ob es dem Landesbetrieb Straßenwesen und der ausführenden Firma STRABAG nicht zumutbar ist, eine sichere und getrennte Verkehrsführung für Fuß- und Radverkehr vorzusehen. Die wiederholte Reduktion auf sogenannte „Sicherheits-Reststreifen“ widerspricht den Anforderungen der ERA 2010, der RSA 21 sowie der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB). Zudem ist auch hier § 45 Abs. 1 und Abs. 9 StVO einschlägig, wonach die zuständige Behörde zur Gefahrenabwehr temporäre Maßnahmen anordnen kann und muss – insbesondere bei Schutzbedürftigen (Kinder, ältere Menschen, mobilitätseingeschränkte Personen). --- Forderung Ich fordere Sie daher auf, kurzfristig: 1. Die Geh- und Radwegflächen entlang der Potsdamer Straße / Brückenbereich vollständig freizuräumen bzw. verkehrssicher auszubauen. 2. Die Baustellenplanung in diesem Abschnitt an die Anforderungen der RSA und der Empfehlungen für Fuß- und Radverkehr (ERA 2010) anzupassen. 3. Die Gefährdungslage offiziell zu bewerten und mit einem Maßnahmenplan zur Risikominimierung zu reagieren.
Ort/Datum/Foto

Potsdamer Straße

Foto

Anmerkung

01.07.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an den zuständigen Landesbetrieb Straßenwesen übergeben.

22.07.2025 - Der Sachverhalt wurde mehrfach dem Landesbetrieb Straßenwesen wieder vorgelegt. Bisher erhielten wir noch keine Antwort. Sobald wir eine erhalten, wird diese veröffentlicht.

25.08.2025 - Der Landesbetrieb Straßenwesen teilt Folgendes mit:

"Die Situation wurde von den zuständigen Fachkollegen vor Ort überprüft. Die ausführende Baufirma ist verpflichtet, die Baustelle ordnungsgemäß abzusichern, und wurde entsprechend darauf hingewiesen. Das Projekt wird von der Firma mit besonderem Augenmerk bearbeitet. Dennoch lassen sich Einschränkungen während der Bauphase leider nicht vollständig vermeiden. Die Baustelle ist zudem entsprechend gekennzeichnet."