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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Beregnung Felder

Kategorie: Abwasser/Wasser
ID: 356117
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Am Donnerstag, dem 03.07. 25 und Samstag, dem 05.07.25, an der L80 zwischen Zülichendorf und Frankenförde, erfolgte die Beregnung der Ackerflächen scheinbar dauerhaft auf einer Stelle. Man fragt sich, ob die Bewässerung überhaupt in diesem Ausmaß erlaubt ist bei der immer wieder geprädigten Wasserknappheit. Haben denn da Agrargenossenschaften Ausnahmegenehmigungen?
Ort/Datum/Foto
Frankenförde
Zülichendorfer Landstraße

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an das Ordnungsamt zur weiteren Bearbeitung gegeben.

11.07.2025: Die Beregnung der Felder erfolgt in der Regel über Tiefbrunnen, diese müssen je nach Abnahmemenge durch die Untere Wasserbehörde oder dem Landesamt für Umweltschutz genehmigt werden. Da mit der Beregnung auch Kosten verbunden sind, wird es kaum im Interesse des Landwirts sein, das Wasser sinnfrei dem Wasserkreislauf zurück geführt wird. Der zuständige Agrarbetrieb wird daher seine Beregnungsanlage schnellstmöglich in Ordnung bringen.