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Ampel

Beschreibung

Prostitution

Kategorie: Öffentliches Grün/Spielplatz
ID: 356436
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Seit einiger Zeit treibt sich bei uns auf dem Sägewerksplatz eine Prostituierte rum. Die Dame steigt dann in die Autos ein und vergnügt sich mit den Männern, die sie dann anschließend dafür bezahlen. Dies haben wir jetzt schon mehrmals (fast täglich) beobachtet. Da dies öffentliches Gelände ist und dort auch vermehrt Kinder spielen, würde ich sie bitten, dem nachzugehen. Außerdem ist es eine Belästigung für die Anwohner, die ständig dabei zu sehen müssen wie die Dame sich dort mit den Männer tagsüber vergnügt
Ort/Datum/Foto

Ziegelstraße

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Die Tätigkeit der Prostituierten ist laut § 6 Gewerbeordnung kein Gewerbe. Die Ausübung ist erlaubt, soweit die Prostituierte beim LKH, Gesundheitsamt gemeldet und gesundheitlich überwacht wird.
Ein Prostititutionsgewerbe liegt nur dann vor, wenn jemand Geld mit der Leistung anderer Personen verdient.
Die Ausübung von Prostitution in Fahrzeugen oder im Gebüsch stellt grundsätzlich keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dar, da in der Regel die Rechtsordnung nicht verletzt und auch andere Schutzgüter nicht verletzt werden. Es kann jedoch unter Umständen die öffentliche Ordnung gefährdet sein. Ob eine solche Gefährdung vorliegt, ist der Märkermeldung nicht zu entnehmen. Hierfür müsste unter Angabe des oder der Zeigen eine detaillierte Anzeige beim Bürgerbüro gestellt werden.