Status - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Beschreibung
Prostitution
Kategorie: Öffentliches Grün/Spielplatz
ID: 356436
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Ort/Datum/Foto
Ziegelstraße
Ziegelstraße
Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Die Tätigkeit der Prostituierten ist laut § 6 Gewerbeordnung kein Gewerbe. Die Ausübung ist erlaubt, soweit die Prostituierte beim LKH, Gesundheitsamt gemeldet und gesundheitlich überwacht wird.
Ein Prostititutionsgewerbe liegt nur dann vor, wenn jemand Geld mit der Leistung anderer Personen verdient.
Die Ausübung von Prostitution in Fahrzeugen oder im Gebüsch stellt grundsätzlich keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dar, da in der Regel die Rechtsordnung nicht verletzt und auch andere Schutzgüter nicht verletzt werden. Es kann jedoch unter Umständen die öffentliche Ordnung gefährdet sein. Ob eine solche Gefährdung vorliegt, ist der Märkermeldung nicht zu entnehmen. Hierfür müsste unter Angabe des oder der Zeigen eine detaillierte Anzeige beim Bürgerbüro gestellt werden.