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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Genehmigung für Funkmast

Kategorie: Öffentliches Grün/Spielplatz
ID: 356485
Status: erledigt (grün).

Hallo ich bitte um die Prüfung einer Genehmigung für den Funkmast auf dem Nachbargrundstück. Der Anwohner baut schon seit Tag den dem Mast in der Siedlung.
Ort/Datum/Foto
Klausdorf
Sonnenland

Anmerkung

Wir weisen darauf hin, dass für die Prüfung der bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit solcher Vorhaben die untere Bauaufsichtsbehörde des jeweils zuständigen Landkreises verantwortlich ist.
Diese prüft insbesondere, ob für das Bauvorhaben eine Genehmigung erforderlich ist und ob alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten wurden.

Nach § 59 Abs. 1 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) bedürfen alle Errichtungen, Änderungen oder Nutzungsänderungen baulicher Anlagen grundsätzlich einer Baugenehmigung, sofern keine Ausnahme gemäß § 61 BbgBO (verfahrensfreie Vorhaben) vorliegt.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich direkt an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises zu wenden, um den Sachverhalt prüfen zu lassen. Diese kann verbindlich klären, ob für die Errichtung des Mastes eine Genehmigung vorliegt oder erforderlich ist.