Status - erledigt (grün)
Beschreibung
Genehmigung für Funkmast
Kategorie: Öffentliches Grün/Spielplatz
ID: 356485
Status: erledigt (grün).
Ort/Datum/Foto
Klausdorf
Sonnenland
Klausdorf
Sonnenland
Anmerkung
Wir weisen darauf hin, dass für die Prüfung der bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit solcher Vorhaben die untere Bauaufsichtsbehörde des jeweils zuständigen Landkreises verantwortlich ist.
Diese prüft insbesondere, ob für das Bauvorhaben eine Genehmigung erforderlich ist und ob alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten wurden.
Nach § 59 Abs. 1 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) bedürfen alle Errichtungen, Änderungen oder Nutzungsänderungen baulicher Anlagen grundsätzlich einer Baugenehmigung, sofern keine Ausnahme gemäß § 61 BbgBO (verfahrensfreie Vorhaben) vorliegt.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich direkt an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises zu wenden, um den Sachverhalt prüfen zu lassen. Diese kann verbindlich klären, ob für die Errichtung des Mastes eine Genehmigung vorliegt oder erforderlich ist.