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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

LKW

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 357020
Status: erledigt (grün).

LKWs parken auf der Straße eines Einfamilienhausgebietes in der Beethovenstraße auf Höhe der Nummer 14. Die Ausfahrt von den Grundstücken wird erheblich durch Nichteinsicht auf die Fahrbahn beeinträchtigt. Die Schulkinder sind dadurch ebenfalls gefährdet. Des Weiteren ist es nicht verständlich, dass die Parkverbotsschilder entfernt wurden!
Ort/Datum/Foto
Teltow
Beethovenstraße

Anmerkung

16.07.25- Der Hinweis wird an den ordnungsbehördlichen Außendienst zugeleitet. Dieser wird entsprechende Kontrollen durchführen.
14.07.25 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Haltverbote, die lediglich mittwochs von 6-10 Uhr galten, dienten allein dem Zweck der Straßenreinigung. Ein solcher Eingriff ist jedoch mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht vereinbar. Es handelt sich vorliegend um eine Tempo-30-Zone, das Parken am rechten Fahrbahnrand ist der gesetzliche Regelfall.
Nach § 12 Abs. 3a StVO, ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, das regelmäßige Parken für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.
14.07.25 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an den zuständigen Fachbereich zur Bearbeitung weitergeleitet.