B1/B102 Otto-Sidow-Straße, Abschnitt zwischen Wilhelmsdorfer Straße und Hauptbahnhof (Brandenburg an der Havel)
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 357074
Status: erledigt (grün).
Otto-Sidow-Straße, Abschnitt zwischen Wilhelmsdorfer Straße und Hauptbahnhof (Brandenburg an der Havel)
Anhaltender Mangel: Der benutzungspflichtige Radweg (VZ 237) ist in diesem Abschnitt seit mehreren Wochen stark zugewachsen. Seitlicher Bewuchs und Überhang von oben schränken die nutzbare Breite und die Durchfahrtshöhe deutlich ein.
Bei Regen liegt die freie Durchfahrtshöhe stellenweise bei nur ca. 1 Meter – eine erhebliche Gefahr, insbesondere durch die Nähe zur B1/B102 (Tempo 60).
Das Pfützenbildung dazuführt, das KFZ-Führer die schwächsten Verkehrsteilnehmer bespritzen ist die Folge daraus.
Laut den "Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010)" und der "Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)" ist für Radwege ein freizuhaltendes Lichtraumprofil von mindestens 2,25 m Höhe über der gesamten nutzbaren Breite erforderlich. Diese Vorgabe wird derzeit deutlich unterschritten.
Ebenso gilt für benutzungspflichtige Radwege eine erforderliche nutzbare Breite von mindestens 1,50 m (Einrichtungsradweg) zuzüglich Sicherheitsrennstreifen
Ich fordere um zeitnahe Beseitigung des Bewuchses zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und Einhaltung der baulichen Vorgaben. Siehe rechtliche Grundlage
ERA 2010 (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) – Kapitel 4.3.1.1 → Mindesthöhe Lichtraum 2,25 m
RSA 21 → Anforderungen an freizuhaltende Profile bei Arbeitsstellen gelten analog für Sicht- und Bewegungsräume
StVO § 2 Abs. 4 → Radwege mit VZ 237 müssen benutzbar sein; Behinderung durch Bewuchs verstößt gegen die Verkehrssicherungspflicht