Status - erledigt (grün)
Beschreibung
Straßenverkehrsordnung
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 357460
Status: erledigt (grün).
Ort/Datum/Foto
Neuhausstraße
Neuhausstraße
Anmerkung
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für den Hinweis. Bezüglich der von Ihnen beschriebenen Vergehen wird die Polizei informiert.
Gemäß § 3 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Geschwindigkeit stets so zu wählen, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird und auf jede verkehrsbedingte Situation rechtzeitig reagiert werden kann. Dies bedeutet insbesondere, dass die Geschwindigkeit an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden muss. In der betreffenden Straße ist aufgrund der geringen Fahrbahnbreite, der vorhandenen Kurvenführung sowie der eingeschränkten Sichtverhältnisse durch parkende Fahrzeuge eine Geschwindigkeit von 50 km/h objektiv nicht vertretbar. Bereits unter normalen Bedingungen würde eine Geschwindigkeit in dieser Höhe die Reaktions- und Bremsmöglichkeit erheblich einschränken, wodurch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entstehen kann.
Somit ist – auch unabhängig von einer ausgeschilderten Höchstgeschwindigkeit – eine deutlich reduzierte Fahrweise erforderlich, um den gesetzlichen Anforderungen an die Verkehrssicherheit gerecht zu werden. Die örtliche Situation erzwingt faktisch eine niedrigere Geschwindigkeit, da eine sichere Durchfahrt mit 50 km/h unter den gegebenen Bedingungen nicht möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Das MAERKER-Team