Anmerkung
18.07.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.
21.07.2025 - Der Bauhof teilt mit:
"Der betroffene Bereich liegt außerhalb der Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers."
21.07.2025 - Die Deutsche Bahn AG wird in Kenntnis gesetzt.